Im März ist die Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zu Ende gegangen. Die Revision würde etwa den Forderungen der US-Unterhaltungsindustrie, die stärkere Repressionen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet fordert, entgegenkommen (20Min.). Trotzdem steht die Schweiz jetzt auf der Watchlist des Special 301 Reports. Auf diese Liste kommen jene Staaten, die nicht genug zum Schutz geistigen Eigentums unternehmen würden.
Öffentlichen Druck aufbauen
Ziel solcher Listen sei es, öffentlichen Druck auszuüben und damit zu erreichen, dass die angeprangerten Länder ihre Bestimmungen verschärfen, wie der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Martin Steiger schreibt. Solche Listen hätten zwar keine direkten rechtlichen Auswirkungen, bei Verhandlungen hinter verschlossenen Türen und über Lobby-Organisationen dürften sie ihre Wirkung allerdings nicht verfehlen.
Rechtsstaat aushebeln?
Letzendlich versuchten die USA im Urheberrecht die üblichen rechtsstaatlichen Mittel und Wege auszuhebeln, wie es im übrigen teilweise auch die laufende URG-Revision vorsehe, so Steiger. Ein Entwurf zur Revsion des URG sehe etwa vor, dass das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zukünftig als Zensurbehörde fungieren und Netzsperren verhängen könne.
Bald fertig lustig?
In der Schweiz ist, anders als im umliegenden Europa, das Downloaden von Filmen, Serien, Musik und E-Books (noch) erlaubt. Wer Games oder andere Software herunterlädt, macht sich schon heute strafbar.
Damit du noch möglichst viel downloaden kannst, bevor das neue URG in Kraft tritt, findest du auf Deal.ch aktuelle Deals für PCs, Laptops, Tablets, Smartphones und Speichermedien: