Restaurant – 13 Dos and Don'ts

Wie ist das eigentlich im Restaurant? Ist man verpflichtet Trinkgeld zu geben? Muss man das Essen bezahlen, wenn es einem nicht schmeckt? Ist es ok, die Spaghetti mit dem Messer zu zerschneiden? Diese und weitere Fragen rund ums Restaurant werden hier beantwortet.

Publiziert: 4. März 2016 - Aktualisiert: 21. April 2016

1. Absage bei Reservation
Wer kennt das nicht: Man hat im Restaurant einen Tisch reserviert, ist aber kurzfristig verhindert und muss absagen. Ist man nun verpflichtet etwas zu zahlen?

Laut einem Artikel von beobachter.ch ist man nicht verpflichtet etwas zu zahlen, falls der Wirt den Tisch noch an andere Gäste vergeben kann. Theoretisch könnte der Wirt eine Entschädigung verlangen, wenn er den Tisch nicht mehr los bringt. Das macht in der Praxis aber eigentlich niemand. Etwas anders verhält es sich, wenn das Restaurant in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Entschädigung bei Annulation statuiert. Das gilt aber nur, wenn der Gast bei der Reservation darauf hingewiesen wurde.

2. Haftung bei Diebstahl
Ein wertvolles Kleidungsstück wurde aus der Garderobe entwendet. Haftet jetzt das Restaurant?

Grundsätzlich nicht. Es kann nur etwas gefordert werden, wenn das Kleidungsstück an einem für Gäste unzugänglichen Ort aufbewahrt wurde. Bei unbewachten, unentgeltlichen Garderoben haftet das Restaurant nicht. Der Diebstahl kann allerdings der Hausratversicherung gemeldet werden. Mit dem Zusatz “einfacher Diebstahl auswärts”, wird sogar der Neuwert erstattet.

3. Das Essen schmeckt nicht
Man freut sich auf ein feines Essen. Schon beim ersten Bissen wird man aber herbe enttäuscht. Muss man jetzt trotzdem bezahlen?

Im Prinzip ja. Das Problem muss aber sofort gemeldet werden, damit der Wirt die Chance hat, innert nützlicher Frist ein einwandfreies Gericht zu servieren. Ist der Teller aber bereits leer, ist auch der Anspruch auf Entschädigung gegessen. Falls man zu lange warten muss oder das entsprechende Essen ausgegangen ist, kann man einen Preisabzug verlangen oder man muss das Gericht gar nicht bezahlen.

4. Doggy Bag – Reste mit nach Hause nehmen
Kann man verlangen, dass man die Reste eingepackt werden?

Ja, schliesslich hat man für das Essen bezahlt. Theoretisch könnte das Restaurant die Verpackungskosten verrechnen. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

5. Darf das Restaurant ein Glas Hahnenwasser verrechnen?
Immer wieder taucht die Frage auf, ob das Glas Hahnenwasser verrechnet werden darf oder nicht.

Aus juristischer Sicht ist klar: Das Hahnenwasser darf kosten. Schliesslich entsteht ein gewisser Aufwand um das Glas bereitzustellen und hinterher zu reinigen. Aus Kulanz verrechnen einige Wirte nichts. Nur im Kanton Tessin besteht ein Anspruch auf ein Glas Gratiswasser.

6. Kann ein abgelaufener Gutschein trotzdem eingelöst werden?
Laut beobachter.ch streiten sich Juristen über diesen Punkt. Nach Meinung des Beobachters bleibt ein Gutschein in jedem Fall während fünf Jahren ab Ausstelldatum gültig. Grund dafür sind die gesetzlichen Verjährungsfristen, die zwingend sind und darum nicht verkürzt werden können.

Die nächste Frage leitet bereits zum Knigge-Bereich über:

7. Muss man Trinkgeld geben?
Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht, es gehört aber zum guten Ton. Wenn die Bedienung freundlich und aufmerksam war und die Küche gute Arbeit geleistet hat, sollte man Trinkgeld geben. Nicht zuletzt, weil die Löhne im Gastgewerbe eher tief sind.

Ein Artikel auf feinschmecker.com bemerkt sogar, dass man gerne auch mehr als ein Zehntel der Rechnungssumme als Trinkgeld geben darf, wenn man mit dem Service zufrieden war. Bei schlechtem Service soll man sogar ganz vom Trinkgeld absehen. In Europa reichen laut diesem Artikel meist 5-7 Prozent der Rechnungssumme zum Glücklichsein.

8. Die nicht ausgetrunkene Flasche Wein
Muss man die offene Flasche Wein im Restaurant zurücklassen?

Nein. Viele Restaurants bieten sogar von sich aus an, die angebrochene Flasche einzupacken. Auch gehobenere Restaurants bieten an, die Flasche zu verkorken oder zu verschrauben, um sie mit nach Hause zu nehmen.

9. Mündliche Empfehlungen
Soll man bei mündlichen Empfehlungen des Kellners oder der Kellner nicht nach dem Preis fragen?

Wieso nicht? Es hat nicht mit Misstrauen zu tun sondern mehr mit Neugier, was ein bestimmtes Gericht oder eine bestimmter Wein kostet.

10. Essen vorschneiden
Darf man das Essen vorschneiden und dann nur noch mit der Gabel essen?

Im Prinzip kann ja jeder machen, was er will. Laut einem Artikel auf swissmilk.ch sollte man das aber nicht mehr machen, wenn man das zarte Alter von 6 Jahren überschritten hat.

12. Sauce auftunken
Darf man Saucenreste mit dem Brot auftunken?

Es gibt die Meinung, dass sich das nicht gehöhrt. Stattdessen wird empfohlen, das Essen so oft wie möglich mit der Sauce zu vereinen, damit wenig übrig bleibt. In gehobenen Restaurants wird oft ein Gourmetlöffel zum Auslöffeln der Sauce gereicht.

In der italienischen und französischen Gastronomie ist es allerdings üblich, die Sauce mit Brot aufuzutunken. In der Sauce steckt schliesslich oft sehr viel Arbeit und es gilt als Kompliment an die Küche, die Sauce bis zum letzten Rest zu geniessen.

13. Spaghetti mit dem Löffel essen.
Ist es in Ordnung, zum Aufrollen der Spaghetti den Löffel zu benutzen?

In der Schweiz ja, heisst es auf swissmilk.ch. Insbesondere weil viele Restaurants den Löffel gleich mitservieren. Anders verhält es sich jedoch in Italien. Wer in einem Restaurant die Spaghetti stilvoll essen will, sollte die Kunst des Aufrollens beherrschen. Spaghetti einschlürfen, abbeissen oder mit dem Messer zerschneiden sollte man auf keinen Fall!

Jetzt ist hoffentlich alles klar. Viel Spass beim Ausgehen mit den Restaurant Angeboten auf Deal.ch!

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